Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.02.2023
Sonstiges
10.01.2022
Sonstiges
06.05.2020
Eröffnungen
28.02.2020
Sicherungsmaßnahmen
06.12.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
29.08.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017
08.09.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2016
16.09.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2014 bis zum 30.09.2015
21.10.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2013 bis zum 30.09.2014
02.10.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2012 bis zum 30.09.2013
30.09.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 30.09.2012
04.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 12.04.2011 bis zum 31.12.2011
24.10.2012
Berichtigungen
15.09.2011
Neueintragungen